Du kannst es kaum abwarten schon bald selbst hinter dem Steuer zu sitzen?

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UNSERE FAHRZEUGE

Das erste Fahrzeug, mit dem Du in die mobile Freiheit startest, ist etwas ganz Besonderes. Fahrvergnügen und Komfort sind deshalb für uns schon während der Ausbildung eine Selbstverständlichkeit.

Dank unseres aus zahlreichen attraktiven Modellen bestehenden Fuhrparks wird jede Fahrstunde für Dich garantiert zum Erlebnis.


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Kia Sportage Automatik

Kia Sportage Automatik

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Fahrerlaubnisklasse B/BE/B197 Automatik

Mindestalter

  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren
  • 18 Jahre
  • 25 Jahre: B196

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
  • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Fahrerlaubnisklasse BE

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.
VW Tiguan Automatik

VW Tiguan Automatik

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Fahrerlaubnisklasse B/BE/B197 Automatik

Mindestalter

  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren
  • 18 Jahre
  • 25 Jahre: B196

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
  • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Fahrerlaubnisklasse BE

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.
VW T-Roc Automatik

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Fahrerlaubnisklasse BE/B197 Automatik

Mindestalter

  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren
  • 18 Jahre
  • 25 Jahre: B196

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
  • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Fahrerlaubnisklasse BE

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.
VW Tiguan Automatik

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Fahrerlaubnisklasse B/BE/B197 Automatik

Mindestalter

  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren
  • 18 Jahre
  • 25 Jahre: B196

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
  • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Fahrerlaubnisklasse BE

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.
T-Roc Schaltgetriebe

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Fahrerlaubnisklasse B/B197 Schaltwagen

Mindestalter

  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren
  • 18 Jahre
  • 25 Jahre: B196

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
  • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Golf Sportsvan Schaltgetriebe

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Fahrerlaubnisklasse B/BE/B197 Schaltwagen

Mindestalter

  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren
  • 18 Jahre
  • 25 Jahre: B196

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
  • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Fahrerlaubnisklasse BE

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.
Anhänger Klasse BE/B96

Anhänger Klasse BE/B96

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CB 600 F

CB 600 F

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Fahrerlaubnisklasse A

  • Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Honda CB 500 F

Honda CB 500 F

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Fahrerlaubnisklasse A2

Mindestalter 18 Jahre

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

KTM Duke 125

KTM Duke 125

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Fahrerlaubnisklasse A1/B196

Mindestalter 16 Jahre

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Honda PCX125 Automatik

Honda PCX125 Automatik

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Fahrerlaubnisklasse A1/B196

Mindestalter 16 Jahre

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Peugeot

Peugeot

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Fahrerlaubnisklasse AM

Mindestalter 16 Jahre. Nur innerhalb Deutschlands: 15 Jahre

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.